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157 :tussi: |
158:wackelars: |
So da kommt die *trommelwirbel* 159 |
160 :wayne: |
KLICK ist nicht lustig ich weis :maul: :D |
Zitat:
P.S. macht mal hinne, ich will der 200 ste werden! Boa und wehe einer packt sich die 200 na warte :schimpfen *g* 162 |
Schweizer(Ich bin es) Gesetz - Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Art. 163 Zahlung 1 Die Steuer muss innert 30 Tagen nach Fälligkeit entrichtet werden. Vorbehalten bleibt der ratenweise Bezug der Steuer (Art. 161 Abs. 1). 2 Das Eidgenössische Finanzdepartement setzt für Steuerpflichtige, die vor Eintritt der Fälligkeit Vorauszahlungen leisten, einen Vergütungszins fest. 3 Die Kantone geben die allgemeinen Fälligkeits- und Zahlungstermine und die kantonalen Einzahlungsstellen öffentlich bekannt. |
164 ..ich hör schon wieder diese Stimmen :eek: |
165 mhhhh :busch: |
166 :lamer: |
da waren es nur noch 167 cheater´lein |
168 abcdefghi |
169 hohhoohohohohohohooh wie geil0 :goku: :goku: |
170 :D und es geht weiter.. |
171 :lamer: |
172 :busch: :pasi: |
173 :hooligan: Schläge ^^ |
174 :pasi: :pasi: |
Hallo psotet mal was`mir is sau langweilig |
175:troest: :troest:ohhhhhhhhhhh |
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